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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2011 - L 8 SO 289/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,122655
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2011 - L 8 SO 289/11 B ER (https://dejure.org/2011,122655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.11.2011 - L 8 SO 289/11 B ER (https://dejure.org/2011,122655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. November 2011 - L 8 SO 289/11 B ER (https://dejure.org/2011,122655)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 8 SO 390/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2011 - L 8 SO 289/11
    Eine derartige Begutachtung, die auch der Senat für erforderlich hält (vgl. nur die früheren Beschlüsse vom 26. Mai 2008 L 8 SO 50/08 ER sowie vom 18. März 2010 L 8 SO 390/09 B ER ) setzt eine Mitwirkung des Antragstellers voraus, der sowohl die ihn behandelnden Ärzte und Pflegekräfte von der Schweigepflicht entbinden und sich einer vom SG angeordneten Untersuchung unterziehen muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2008 - L 8 SO 50/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2011 - L 8 SO 289/11
    Eine derartige Begutachtung, die auch der Senat für erforderlich hält (vgl. nur die früheren Beschlüsse vom 26. Mai 2008 L 8 SO 50/08 ER sowie vom 18. März 2010 L 8 SO 390/09 B ER ) setzt eine Mitwirkung des Antragstellers voraus, der sowohl die ihn behandelnden Ärzte und Pflegekräfte von der Schweigepflicht entbinden und sich einer vom SG angeordneten Untersuchung unterziehen muss.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2014 - L 8 AY 6/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt das Rechtsschutzbedürfnis der Behörde bei einer Beschwerde gegen die stattgebende einstweilige Anordnung eines SG nicht vor, wenn die Behörde den erstinstanzlichen Beschluss nicht nur vorläufig (als "Urteilsleistung", wozu sie wegen der fehlenden aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde verpflichtet ist, vgl. § 175 SGG), sondern endgültig umsetzt (vgl. Beschluss vom 7. November 2011 - L 8 SO 289/11 B ER - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER - juris Rn. 2; weitergehend Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Februar 2011 - L 7 AS 54/11 B ER - juris Rn. 15; jüngst LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Januar 2014 - L 9 SO 20/13 B ER - juris Rn. 48).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2014 - L 8 AY 4/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt das Rechtsschutzinteresse der Behörde bei einer Beschwerde gegen die stattgebende einstweilige Anordnung eines SG nicht vor, wenn die Behörde den erstinstanzlichen Beschluss nicht nur vorläufig (als "Urteilsleistung", wozu sie wegen der fehlenden aufschiebenden Wirkung ihrer Beschwerde verpflichtet ist, vgl. § 175 SGG), sondern endgültig umsetzt (vgl. Beschluss vom 7. November 2011 - L 8 SO 289/11 B ER - vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER - juris Rn. 2; weitergehend Bayerisches LSG, Beschluss vom 24. Februar 2011 - L 7 AS 54/11 B ER - juris Rn. 15).
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